EU Politik

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Wir von der Initiative Unverblümt verstehen uns als

Interessensvertretung der Saatguterhalter:innen.


Internationale Saatgutpolitik

Es gibt einen neuen Vorschlag für eine EU-weite einheitliche Saatgutverordnung.

Wir von der Initiative Unverblümt beobachten, was da vor sich geht und stellen fest: Es schaut gar nicht gut aus. Sowohl der freie Saatguttausch als auch die Existenz von freien Sorten ist akut gefährdet!

Außer Basisorganisationen wie Via Campesina oder Unverblümt sind sich so gut wie alle Akteur:innen darüber einig, dass die letzten  Saatgutressourcen für den freien Markt verfügbar gemacht werden sollen.  Lobbyisten aus allen Himmelsrichtungen - der Saatgutindustrie, Bauernbünde, aber auch Vertreter:innen der Biobranche, geschäftstüchtige NGOs, Öko-Parteien, Demeter-Züchtungsfirmen usw, streiten nur mehr darüber, wie das im Detail aussehen soll und wer den größten Anteil am Kuchen bekommt.

Für die Erhaltung der Biodiversität ist das schädlich, denn es fördert die missbräuchliche Aneignung von Sorten und damit die Enteignung derer, die diese Sorten erhalten.

Mit natürlichen Ressourcen ist das so eine Sache. Entweder sie gehören uns allen, dann sprechen wir von Gemeingut. Oder der Staat beansprucht sie für sich, dann sind sie verstaatlicht. Was gar nicht geht ist, wenn jemand, dem sie nicht gehören, sie Profiteuren zur Verfügung stellt. Doch genau das beabsichtigt die Kommission derzeit.

 

Wir bleiben dabei: Das Recht auf Saatgut ist ein Menschenrecht!

Ein Menschenrecht ist nicht verhandelbar und keine Ausnahme, sondern die Regel.

Bitte leitet den folgenden Appell der Initiative Unverblümt an möglichst viele Freund:innen weiter!


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 Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter zum Europäischen Parlament!

Vorsicht!

Saat- und Pflanzgutverordnung beruht auf falschen Annahmen!

 

In der Initiative Unverblümt und dem Verein „Unverblümte Sortenfibel“ haben es sich Menschen zur Aufgabe gemacht, in ihren Gärten und auf ihren Bauernhöfen Kulturpflanzensorten zu erhalten und weiter zu entwickeln. Wir sind selbst als Erhalter und Erhalterinnen einer größeren Palette verschiedener Kulturpflanzensorten aktiv, wir sind Landwirte, Gärtnerinnen und Hausgärtner. 

 

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zu einer gemeinsamen Saat- und Pflanzgutregulierung vorgestellt, der ihnen in den nächsten Tagen zur Abstimmung vorgelegt wird. Trotz unserer vielfältigen Bemühungen enthält er weiterhin einen fundamentalen Denkfehler, eine falsche Annahme:

 

Die Verordnung ermöglicht eine einseitige Aneignung von „genetischen Ressourcen“ durch Einzelne zur exklusiven Nutzung. Damit unterstellt die Verordnung die Grundannahme, nicht registrierte Sorten gehörten niemand.

 

·      Sogenannte „Genetische Ressourcen“ liegen ja nicht einfach auf der Straße herum. Sie werden von Erhalter:innen gepflegt, vermehrt und weiter entwickelt. Die in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen greifen fundamental in das Recht der Erhalter:innen ein, über die von ihnen über Jahre mühevoll erhaltenen Sorten zu verfügen. Die Aneignung dieser Sorten durch Einzelne kommt legalisierter Bio-Piraterie gleich.

·      Die Biodiversitätskonvention verlangt ausdrücklich die Zustimmung der „Gebenden“ (Art. 15.5) und eine einvernehmliche Übereinkunft über die Bedingungen der Weitergabe (Art. 15.4). Dies ist im vorliegenden Verordnungsentwurf nicht vorgesehen.

 

Übrigens: Die Rechte der Pflanzenzüchter werden in den Sortenschutzbestimmungen geregelt. Diese sind nicht Gegenstand der Saat- und Pflanzgutverordnung.

 

Die vielen Regionaltypen, Sorten und Herkünfte an Kulturpflanzen, die von den Erhalter:innen gepflegt wurden und werden, repräsentieren den genetischen Schatz der Kulturpflanzen-Biodiversität. Dieser Schatz gehört uns allen, er ist Gemeingut.

 

Der vorliegende Verordnungsentwurf mit seinen Beschränkungen und Verwaltungserfordernissen würde zur Folge haben, dass viele Erhalter:innen ihre Tätigkeit einstellen – ein unwiederbringlicher Verlust für die Diversität.

 

Die unzähligen Amendments mit ihren Forderungen nach Ausnahmen und Begrenzungen sowie delegierten Rechtsakte sorgen für ein schier unüberschaubares Wirrwarr, das offensichtlich das Wesentliche aus dem Fokus verloren hat: die Menschen, die sich mit dem Saatgut beschäftigen und die Agro-Biodiversität. Also jene, die keine Lobby und keine wirtschaftlichen Interessen haben, aber von höchstem gesellschaftlichem Interesse sind.

 

„Man soll nur unterschreiben, was man gelesen und verstanden hat.“

Wir hoffen, sie haben ausreichend Informationen, um die Folgen der Saat- und Pflanzgutverordnung abschätzen zu können. Wenn das nicht der Fall ist, dann bitten wir Sie, stimmen Sie dem vorliegenden Verordnungsentwurf nicht zu! 

Appell an EU Parlamentarier:innen pdf

Unbemerkt von der Öffentlichkeit arbeiten die EU Kommission und das EU Parlament sowie etablierte NGOs daran, eine Saatgutverordnung durchzubringen, die die Vermarktbarkeit von freien und taditionellen Sorten erleichtert.
  ABER: Diese Sorten gehören nicht niemandem, sondern ALLEN! Der Allgemeinheit! UNS! MIR und DIR
! So wie es jetzt aussieht ist Unverblümt die einzige Gruppe die das realisiert hat und aktiv wird
Wir haben einen "NOTFALL-Antrag" bei den EU-Gremien eingebracht:


"As the seedsproposal does not deal with the problem of misappropriation, prior consent and equalization of benefits, its scope of application only extends to species whose ownership has been clarified yet." :-)This EU seeds regulation is based on a false assumption: the regulation pretends that free seed does not belong to anyone. That is wrong, it belongs to all of us, to humanity! And therefore these seeds - and their keepers - of this world cultural heritage must be protected first and not be sold out and commercialised!


Auf Sand gebaut und nicht zu Ende gedacht - Die EU-Saatgutverordnung


Sie verscherbeln gerade unser Weltkulturerbe!

Interview mit Flora Unverblümt


Seedwatch trifft Flora Unverblümt in ihrem Gartenhäuschen. Überall liegen Samensackerl und Flugblätter sowie Saatgut unzähliger Sorten. Flora rotiert dazwischen herum, schimpft vor sich hin und braucht einiges an Zeit bis sie bereit ist für das Interview über Auswirkungen der geplanten EU SAATGUTVERORDUNG:


Seedwatch: Wie viele Sorten Zwiebel gibt’s eigentlich in eurer Sortenfibel?


Flora: Genau genommen … gar keine! (grinst) Weil eine Sorte vom Standpunkt des Gesetzgebers betrachtet nur zugelassenes Saatgut sein kann. Und unsere Sorten sind daher keine Sorten und genau genommen nicht einmal Saatgut, da auch Saatgut zugelassen sein muss um Saatgut zu sein.


Seedwatch: Ja, was soll es denn sonst sein?


Flora: Sie bezeichnen unser Saatgut als Material! PhytoGenetischesMaterial - PGM. Eine Juristin aus dem Landwirtschaftsministerium sagte vor kurzem zu mir, das sei: >Zeugs<, von dem wir weder wissen was es ist, noch wem es gehört und von dem wir daher annehmen, dass es demjenigen gehört, der es bei uns anmeldet.“ Und nach diesem Grundsatz werde in der Sortenzulassung auch vorgegangen. Nachsatz: „Aber es stimmt, man könnte auch sagen: Wenn wir nicht wissen, wem es gehört, gehört es allen, also dem Staat!“


Seedwatch: Das ist aber merkwürdig, da baut ein ganzes Gesetz darauf auf, dass man nicht weiß, wem das >Material< gehört, das es behandelt? Hmmm, grübel, grübel: Heißt das, wenn ich eine DEINER traditionellen Sorten anmelde, gehört sie MIR ? ?


Flora: Bingo,gewonnen! Wir nennen das legale Biopiraterie. Zu unserm Unglück kommen immer mehr Firmen auf die Idee, das auch zu tun!


Seedwatch: Aber die großen Konzerne interessieren sich doch nicht für Vielfalt?!


Flora: Die Zeiten haben sich geändert. >Biodiversität< ist profitabel und ist zu einer Art Handelsware geworden. Schauen Sie sich einmal an, wie viel die Industrie heute schon ins Greenwashing investiert. Außerdem haben die Züchter durch ihren Einheitlichkeitswahn den Sorten die Anpassungsfähigkeit weggezüchtet. Daher fordern sie jetzt lautstark unser „Ersatzteil- Material“ ein.


Seedwatch: Kann man sagen, dass die Saatgutbranche daraus gelernt hat? Setzt sie jetzt auf die Züchtung anpassungsfähiger Sorten?


Flora: Nein dafür gibt es keinen Hinweis. Im Gegenteil, die konventionelle Pflanzenzüchtung hat bisher schon durch Vereinheitlichung für genetische Verarmung gesorgt. Mit Hilfe der neuen gentechnischen Züchtungsmethoden sollen noch schneller angepasste, aber wieder nicht anpassungsfähige Hochertragssorten gezüchtet werden, die dann zur Vermehrung geklont werden. Das beschleunigt die genetische Verarmung noch zusätzlich und ebenso die Abhängigkeit der Bauern von immer neuen, genangepassten Sorten. Ein Teufelskreis.


Seedwatch: Aber zurück zur Fibel und zur Praxis. Darf ich jetzt noch die von meiner Oma geerbte Salatsorte abgeben oder nicht? Kann ich mich da nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen?


Flora: Ja, genau so etwas bräuchten wir…. In Bayern gibt’s den sogenannten Schwammerlparagraphen, in Skandinavien das Allemannsrätt. Wir brauchen ein Aller-Leute-Recht. Im ersten Artikel der Verordnung soll stehen, dass freies Saatgut der Allgemeinheit gehört und dass das, was wir tun, völlig normal ist – und was die anderen tun: So unnatürlich! (verzieht das Gesicht). Die Nutzung von Zukaufssaatgut soll die Ausnahme sein, Saatgutsouveränität die Regel!


Seedwatch: Wie wollt ihr das erreichen, was habt ihr unternommen?


Flora: Wir haben von der EU-Kommission einen eigenen Erhalter:innen-Paragraphen gefordert, Amendments geschrieben, aber nie eine Antwort erhalten. Als wir fast 5000 Unterschriften wegen der Pflanzengesundheitsverordnung eingereicht haben, erhielten wir eine Bestätigung (lacht) mit dem Text: „Confirmation: not read!“ (auf Deutsch: Bestätigung: nicht gelesen)


Seedwatch: Was ist Eurer Meinung nach der gefährlichste Artikel in der Verordnung?


Flora: Wenn diese Verordnung es nicht schafft, Sorten, die die Allgemeinheit hervorgebracht hat und hervorbringt, auch bis in alle Zukunft der Allgemeinheit frei verfügbar zu halten, dann ist das Privatisierung von Gemeinschaftseigentum. Wenn in diesem Entwurf die Themen: Unrechtmäßige Aneignung, „prior consent“ und gerechter Vorteilsausgleich nicht vorkommen, obwohl die Besitzverhältnisse nicht geklärt sind, dann darf dieses Gesetz auch nicht diesen Sorten den Marktzugang erleichtern. Denn das enteignet uns alle und fördert die Privatisierung. Und schon gar nicht dürfen sie das tun, ohne uns Erhalter:innen zu fragen, ob wir das überhaupt wollen! Ja genau das meint die Biodiversitätskonvention mit „prior consent“ dass wir, die Erhalter:innen gefragt werden müssen, ob wir überhaupt wollen, dass mit diesen Sorten jemand hantiert und wirtschaftlich profitiert. Also kurz und bündig: Das gefährliche an dieser Verordnung ist das, was nicht drinnen steht, was ungeregelt bleibt! Diese Verordnung fußt auf einer Gesetzeslücke!


Seedwatch: Das gibt‘s ja nicht! Was kann man da jetzt noch machen?


Flora: Wir fordern die Parlamentarier auf, den Geltungsbereich der Verordnung auf Saatgut zu beschränken, dessen Eigentumsverhältnisse zweifelsfrei geklärt sind und andererseits für öffentliches Saatgut, also für unser Weltkulturerbe der Menschheit auf immer und ewig die Nutzungsrechte zu garantieren!


Seedwatch: Danke für das Gespräch!

SAATGUT UNSER oder SAATGUT UNTER


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Saatgutverkehrsregeln anders denken -


Das Fußgänger:innenprinzip

Bei der Straßenverkehrsordnung ist es klar: Regeln sind dazu da, dass 1. der Verkehr möglichst unfallfrei und flüssig funktioniert und dass 2. die Schwächeren - die zu Fuß Gehenden - vor den Stärkeren - den Motorisierten - geschützt werden.


Auf keinen Fall darf jemand überfahren werden. Selbst wenn sich die Fußgängerin nicht an die Regeln halten sollte, sind die Motorisierten dazu verpflichtet, alles zu tun, um sie nicht zu gefährden. Wer aus dem Auto aussteigt, wird automatisch zum Fußgänger/zur Fußgängerin.

Die Saatgutverkehrsordnung wiederum ist dazu da, den Saatgutverkehr zu regeln, und zwar den der Großen. Wir - Erhalter:innen, Kleinbäur:innen, Hausgärtner:innen und alle, die mit unserem Saatgut in unseren Gärten - also "zu Fuß" unterwegs sind - wollen durch die Saatgutverkehrsordnung vor den großen Saatgutverkehrsteilnehmenden geschützt werden.

Denn nur wer sich im Geltungsbereich eines Gesetzes befindet, kann innerhalb dieses Gesetzes auf seine Rechte pochen!

Sollten wir außerhalb des Geltungsbereiches geraten, unser Saatgut jedoch in den Geltungsbereich fallen, hätten wir den Zugang zu unserem Saatgut verloren!


Das geschieht bereits: Wird heute eine Sorte als Handelssorte angemeldet, fährt sie auf die Autobahn auf - mit einem One-Way-Ticket in die Einbahnstraße "Verkehrssorte" - und wir haben sie verloren.

In Zukunft soll die Anmeldung einer Sorte und ihre Verwendung auf der Autobahn der Saatgutbranche dazu führen, dass es zwar strenge Reglementierungen für die Autos gibt, aber keinerlei Einschränkungen für Erhalter:innen und alle, die zu Fuß gehen.


Die spanische Saatgutinitiative Red Andaluza de Semillas hat das Diskussionspapier zum Fußgänger:innenprinzip ins Spanische übersetzt.

El principio de la prioridad peatonal Pedestrian Principle

Und die große EU_Saatgutgesetzesnovelle ist schon in Arbeit....

Die Saatgutverkehrsgesetzgebung wurde zuletzt 2014 novelliert. Damals hat Arche Noah eine wichtige Rolle gespielt.

Das ist übrigens eine interessante Geschichte, denn auch damals gab es eine Gruppe engagierter Mitglieder, die den Vorstand erst mühsam überreden mussten, eine Kampagne zu starten und sich in Brüssel für eine Saatgutpolitik einzusetzen, die unsere Erhaltungsarbeit nicht behindert. Ja, einige von uns waren auch damals schon dabei und haben Anträge auf der Mitgliederversammlung gestellt und schließlich erreicht, dass sich Arche Noah  federführend in die Politik eingemischt hat.

2018 hat die  UN-Generalversammlung die Erklärung der kleinbäuerlichen Rechte (UNDROP) als Zusatz zu den Menschenrechten verabschiedet. Der Zugang zu Saatgut sowie das Recht auf Vermehrung, Weitergabe und Verkauf des eigenen Saatguts - SAATGUTSOUVERÄNITÄT ist ein Menschenrecht. Dieses muss geachtet werden - bei der Pflanzenschutzverordnung genauso wie bei der Saatgutverkehrsgesetzgebung. Denn Saatgut ist Gemeingut.

Gemeinsam mit anderen Initiativen haben wir auf dieser Grundlage eine "Common Position" bei der EU-Kommission eingebracht.

Common Position on Future EU Seed Laws

 „Wir werden niemals diese perversen Gesetze befolgen, denn wir werden nicht erlauben, dass das Aufbewahren von Saatgut und das Teilen von Saatgut zum Verbrechen erklärt wird, das ist unsere Pflicht“,   Vandana Shiva   


Aktivitäten zur Pflanzenpassverordnung


Reden, schreiben, verhandeln, vernetzen

Seit Monaten versuchen wir, verbindliche Antworten auf unsere konkreten Fragen zur Pflanzengesundheitsverordnung zu erhalten. Wir haben mit Expert*innen des Landwirtschaftsministeriums, der AGES und dem Pflanzenschutzamt der Steiermark gesprochen, wir haben Briefe geschrieben und, und, und ….

·        Brief an die Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Die Antwort war sehr freundlich und bemüht, zu den kritischen Punkten aber leider nicht konkret.

·        Brief an DI Maximilian Pock, Bundesministerium. Die Antwort können Sie hier nachlesen.

·        Wir vernetzten uns mit anderen Saatgut-Initiativen im deutschsprachigen Raum.

·        Gemeinsam mit der KleinbäuerInnenvereinigung ÖBV, der Kampagne für Saatgutsouveränität und anderen Initiativen haben wir ein Schreiben an die EU-Kommission gerichtet  

 Informieren Sie sich über die Details in unseren Schreiben:

Unser Brief an die EU-Kommission Unser Brief an Bundesministerin Köstinger Brief ans Bundesministerium Antwort vom Ministerium Mehr zum Thema

Internationale Saatgutpolitik
Dipl-Volkswirt Rüdiger Stegemann

Erhaltungsarbeit und saatgutpolitische Aktivitäten gehören zu den Arche-Noah-Kernaufgaben. Gesetzliche, regulatorische und völkerrechtliche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden. Diese unterliegen einer Veränderungsdynamik, die in eine Richtung getrieben wird, die den Zielen und Grundsätzen von Arche Noah und der Saatgutsouveränität zuwiderlaufen. Dieser Tendenz gilt es entgegenzutreten.

Es zeichnet sich bereits ab, dass ein erneuter Vorstoß für eine einheitliche und industriefreundliche EU-Saatgutgesetzgebung unternommen wird. Der vorige Versuch konnte unter der Federführung von Arche Noah erfolgreich abgewehrt werden. 

Saatgutsouveränität sollte als generelle Orientierung die Aktivitäten von Arche Noah bestimmen. Dazu gehört auch die praktische Erhaltungsarbeit der Arche Noah-Mitglieder und der Umgang mit Sorten und Herkünften (einschliesslich Samenarchiv) – bis hin zu den Abgabe- und Nutzungsbedingungen. Die ohne Mitwirkung der Mitglieder eingeführten Arche Noah-Nutzungsbedingungen entsprechen nicht den genannten Zielen und Orientierungen. Deshalb muss darüber informiert werden, und ein transparenter sowie partizipatorischer Willensbildungsprozess hin zu veränderten Abgabe- und Nutzungsbedingungen aufgenommen werden. 

Den internationalen Rahmen dafür bieten völkerrechtliche Regelungen wie zB. der ITPGR-FA (Internationaler Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft), die CBD (Konvention über Biologische Vielfalt) einschließlich Nagoya-Protokoll (über Zugang und Vorteilsausgleich) sowie die UNDROP (UN-Erklärung der Rechte von Bäuerinnen/Bauern und anderen Menschen im ländlichen Raum).

Saatgutsouveränität --> mehr Informationen
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