Biopiraterie

Biopiraterie – Was ist das?


„Als Biopiraterie bezeichnet man die unrechtmäßige Aneignung genetischer Ressourcen und/oder des damit verbundenen traditionellen Wissens.“

(Def. Public Eye, NGO für Menschenrechte)


Patente sind nur die Spitze des Eisbergs


Der Zugang zu gekaperten Ressourcen und Wissen kann entweder illegal oder legal erfolgen.

Die Aneignung erfolgt entweder durch

 

  • Patente/Sortenschutz  
  • andere Formen der Privatisierung (z.B. Vertragsbruch oder missbräuchliche Verwendung eines Sortenarchivs)
  • irgendeine Form des Ausschlusses der bisherigen Nutzer:innen von der Nutzung
  • Kommerzialisierung ohne Vorteilsausgleich für die ursprünglichen Nutzer:innen.


Beim Fall Shintokiwa handelt es sich um


  • legale Biopiraterie,
  • Kommerzialisierung ohne Vorteilsausgleich und
  • Ausschluss der bisherigen Erhalter:innen von der Nutzung durch Einschränkungen der Weitergabe.


Prior Informed Consent und Benefit Sharing


Die Biodiversitätskonvention legt fest, dass der Zugang zu biologischer Vielfalt mit dem Prinzip des gerechten "Vorteilsausgleiches" (benefit sharing) einhergehen muss. Notwendig für einen gerechten Vorteilsausgleich ist die vorherige informierte Zustimmung der "Gebenden" (prior informed consent; PIC; Art. 15.5) und der Zugang auf gegenseitiger einvernehmlicher Basis (Art. 15.4).


Wer hat uns gefragt?

Wer hat uns informiert, bevor unsere Gurke als „eigene Züchtung“ einer Firma kommerzialisiert wurde? Und noch schlimmer: Die Erhalter:innen und bisherigen Nutzer:innen der Sorte dürfen sie nicht einmal mehr weitergeben! Tun sie es doch, riskieren sie, von der Firma geklagt zu werden. Von wegen „gerechter Vorteilsausgleich“…. – unter diesen Umständen stimmen wir einer Kommerzialisierung nicht zu und fordern:

Gebt uns unsere Gurke zurück!

Glücksrad am Infostand der Initiative Unverblümt:

Wer Glück hat, erwischt eine Sorte, die getauscht werden darf

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