Bei der Straßenverkehrsordnung ist es klar: Regeln sind dazu da, dass 1. der Verkehr möglichst unfallfrei und flüssig funktioniert und dass 2. die Schwächeren - die zu Fuß Gehenden - vor den Stärkeren - den Motorisierten - geschützt werden.
Auf keinen Fall darf jemand überfahren werden. Selbst wenn sich die Fußgängerin nicht an die Regeln halten sollte, sind die Motorisierten dazu verpflichtet, alles zu tun, um sie nicht zu gefährden. Wer aus dem Auto aussteigt, wird automatisch zum Fußgänger/zur Fußgängerin.
