Saatgutverkehrsregeln anders denken -


Das Fußgänger:innenprinzip

Bei der Straßenverkehrsordnung ist es klar: Regeln sind dazu da, dass 1. der Verkehr möglichst unfallfrei und flüssig funktioniert und dass 2. die Schwächeren - die zu Fuß Gehenden - vor den Stärkeren - den Motorisierten - geschützt werden.


Auf keinen Fall darf jemand überfahren werden. Selbst wenn sich die Fußgängerin nicht an die Regeln halten sollte, sind die Motorisierten dazu verpflichtet, alles zu tun, um sie nicht zu gefährden. Wer aus dem Auto aussteigt, wird automatisch zum Fußgänger/zur Fußgängerin.

Die Saatgutverkehrsordnung wiederum ist dazu da, den Saatgutverkehr zu regeln, und zwar den der Großen. Wir - Erhalter:innen, Kleinbäur:innen, Hausgärtner:innen und alle, die mit unserem Saatgut in unseren Gärten - also "zu Fuß" unterwegs sind - wollen durch die Saatgutverkehrsordnung vor den großen Saatgutverkehrsteilnehmenden geschützt werden.

Denn nur wer sich im Geltungsbereich eines Gesetzes befindet, kann innerhalb dieses Gesetzes auf seine Rechte pochen!

Sollten wir außerhalb des Geltungsbereiches geraten, unser Saatgut jedoch in den Geltungsbereich fallen, hätten wir den Zugang zu unserem Saatgut verloren!


Das geschieht bereits: Wird heute eine Sorte als Handelssorte angemeldet, fährt sie auf die Autobahn auf - mit einem One-Way-Ticket in die Einbahnstraße "Verkehrssorte" - und wir haben sie verloren.

In Zukunft soll die Anmeldung einer Sorte und ihre Verwendung auf der Autobahn der Saatgutbranche dazu führen, dass es zwar strenge Reglementierungen für die Autos gibt, aber keinerlei Einschränkungen für Erhalter:innen und alle, die zu Fuß gehen.


Die spanische Saatgutinitiative Red Andaluza de Semillas hat das Diskussionspapier zum Fußgänger:innenprinzip ins Spanische übersetzt.